FACHWert Ingenieure GmbH

Herr Michael Terner
Ingenieurbüro für Brandschutz, (HLS-Fachplanung,Elektrofachplanung)
Finkenweg 3
78073 Bad Dürrheim

+49 7726 38908-50

+49 7726 38908-45
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Beschreibung

Der Bereich Brandschutz ist unser Steckenpferd – hier sind wir die Fachleute.

Beratung

  • Unterstützung von Architekten, Bauherren und Behörden in brandschutzrelevanten FACHthemen;
    bei brandschutz- / genehmigungsrelevanten Themen in der Umsetzung.
  • Prüfung der brandschutzrelevanten Auflagen in Genehmigungsverfahren; Hilfestellung bei der Umsetzung
  • Hilfestellung bei Nutzungsänderung; Änderung des genehmigten Zustandes. In diesem Zuge Prüfung und Bewertung des genehmigten Bestandes.
  • Schlussabnahmen / Konformitätsbestätigungen im Sinne des Genehmigungsverfahrens.
  • Beratung bei Umsetzung der Mängelbeseitigung von Brandverhütungsschauen

“Fach-” Bauleitung

Begleitung bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten etc.
Dadurch können Mängel (fehlerhafte Umsetzungen) frühzeitig erkannt und ohne größeren Aufwand abgestellt werden.
Oftmals ergibt sich im weiteren Planungs- und Bauprozess auch das Erfordernis, die Brandschutzplanung zu ändern bzw. auf die örtlichen Begebenheiten anzupassen.

Brandschutzkonzept, Brandschutzgutachten, Brandschutznachweis

  • Entwicklung von objektbezogenen und wirtschaftlichen Lösungen für den Neubau als auch den Bestand, sodass eine baurechtskonforme und genehmigungsfähige Planung entsteht
  • bei Änderung der Nutzung
  • Zu den jeweiligen Dokumenten werden, als visueller / zeichnerischer Bestandteil, Brandschutzpläne entwickelt und als ergänzende Leistung beigefügt

Sachverständigen Stellungnahme

Bewertung / Beurteilung von Teilbereichen / Einzelfragestellungen in Gebäuden;

Prüfung

  • Prüfen von brandschutzrelevanten Anlagen innerhalb von Gebäuden.
  • Unterstützung bei der Instandhaltung und Instandsetzung von brandschutzrelevanten Anlagen.

Brandverhütungsschau

  • Begehungen im Sinne der VwV Brandverhütungsschau, im Auftrag / in Vertretung der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • Prüfung und Beurteilung von Flucht- und Rettungswegen im Bestand
  • Prüfung und Beurteilung von genehmigungsrelevanten Ausführungen; Darstellung von Lösungsvarianten.

Brandschutzbeauftragter

Schulung / Unterweisung und Beratung von Unternehmen bzw. der für den internen Brandschutz zuständigen Personen.

Sicherheitskonzept

Prüfung und Ausarbeitung des Schutzniveaus bei Veranstaltungen.

Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungsplan

  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach aktuell gültigen Vorgaben und in direkter Abstimmung mir der für den abwehrenden Brandschutz zuständigen Dienststelle sowie der Feuerwehr.
    Der Feuerwehrplan ist ein Objektplan, welcher der Feuerwehr die für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen relevante Gebäudestruktur wiedergibt. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und
    dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der Lage für die Feuerwehr.
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, welche ortsfremden Personen ermöglichen sollen, die nächstgelegenen Flucht- und Rettungswege innerhalb von Gebäuden rasch aufzufinden.
    Somit können sich sowohl die Betriebsangehörigen als auch Kunden und Besucher eines Gebäudes, mit der brandschutzrelevanten Infrastruktur des Gebäudes vertraut machen.

Brandschutzordnung

  • Die Brandschutzordnung dient der innerbetrieblichen Organisation eines Gebäudes / Betriebes; sie stellt ein verständliches Dokument dar, wie sich Personen im Brandfall richtig zu verhalten haben und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
  • Die Brandschutzordnung gliedert sich, je nach Komplexität eines Gebäudes / Betriebes (Betriebsablaufes) in die Teile A, B und C.
    Der Teil A stellt einen einseitigen Aushang dar, auf welchem die für JEDEN (Betriebsangehörige als auch Besucher und Kunden) wesentlichen Erstmaßnahmen nach Entdeckung eines Brandes ersichtlich und klar verständlich dargestellt sind.
    Der Teil B richtet sich an Betriebsangehörige und gliedert sich sowohl in vorbeugende Maßnahmen als auch diese, welche bei einem Brandausbruch zu beachten sind.
    Der Teil C gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte oder –Ingenieure). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.

Öffnungszeiten

 

Lage

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